Aktuelle Meldungen

BDR HH verlässt dbb

Die außerordentliche Mitgliederversammlung des BDR Hamburg hat am 08.06.2010 den Austritt aus dem Deutschen Beamtenbund, Landesbund Hamburg, zum 31.12.2010 beschlossen. Der Austritt wird dem dbb Hamburg unverzüglich schriflich zur Kenntnis gebracht, damit der Austritt nach der Satzung des dbb Hamburg zum 31.12.2010 wirksam wird.

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RI - 10.06.2010

Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege

Durch das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und anderer Gesetze vom 10.06.2010 (Nds. GVBl. S. 242) wurde die Norddeutsche Fachhochschule für Rechtspflege umbenannt in: Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege.

RI - 05.06.2010

Justizminister warnt vor Zusammenlegung von Katasterverwaltung und Grundbuchämtern

Vor einer Zusammenlegung von Katasterverwaltung und Grundbuchämtern hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann gewarnt. „Davon sollte man die Finger lassen. Das Ziel, Daten nur einmal vorhalten zu müssen, kann man auch durch ein umfassendes Informationssystem erreichen. Dafür gilt es, das elektronische Liegenschaftskataster und das elektronische Grundbuch voran zu bringen", sagte Busemann am Mittwoch (2. Juni 2010) beim Rechtspflegerforum im Lingener Ludwig-Windthorst-Haus. Daran arbeiteten die Justizverwaltungen der Bundesländer. „Wir sind also bereits auf dem richtigen Weg und brauchen keinen Richtungswechsel", stellte Busemann fest.

Zuvor hatte der Justizminister auf die Aufgabenvielfalt und Aufgabenfülle der Rechtspfleger in der niedersächsischen Justiz hingewiesen. „Die Rechtspfleger sind seit Jahren hoch belastet. Oft leisten sie in den wichtigen Bereichen des Grundbuch-, Insolvenz- und Registerrechts Arbeit über ihre Pflicht hinaus", sagte Busemann. Deshalb habe er sich über die 155 neuen Beförderungsmöglichkeiten für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die im letzten Jahr geschaffen worden seien, besonders gefreut. Rechnerisch fehlten in Niedersachsen zurzeit noch bis zu 110 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. „In den nächsten Jahren werde ich daran arbeiten, diesen Fehlbedarf Schritt für Schritt abzubauen", versprach der Justizminister. Die in den vergangenen beiden Haushaltsjahren neu geschaffenen Rechtspflegerstellen wertete er als einen ersten Schritt in diese Richtung.

Die Pressemitteilung des MJ lesen Sie hier.

RI - 03.06.2010

VdR gegen Übertragung der Nachlasssachen auf Notare

In einer an alle maßgeblichen politischen Stellen gerichteten Stellungnahme hat sich der Verband der Rechtspfleger gegen eine Übertragung der Nachlasssachen und gegen eine Öffnungsklausel ausgesprochen. Die seit über 100 Jahren bewährte Wahrnehmung dieser Aufgabe durch unabhängige Gerichte dürfe nicht leichtfertig aufgegeben werden. Einzelne Bundesländer sollten sich auch nicht in eine unnötige Konkurrenz zu anderen Bundesländern begeben. Eine Auslagerung bestimmter Aufgaben würde nur vordergründig die Justizhaushalte der Länder entlasten; alle kostenrelevanten Aufgaben müssten bei den Gerichten verbleiben. Der VdR ist der Auffassung, dass Gründe für eine derart einschneidende Änderung der bisherigen Zuständigkeit verfassungsrechtlich geboten und so gravierend sein müssten, dass etwaige Mängel oder Unzulänglichkeiten nicht mehr behebbar oder nicht innerhalb des bisherigen Rechtssystems umsetzbar wären. Eine Fülle von Regelungen würde den Ländern überlassen werden. Bekanntermaßen würden nur einige Länder von der Öffnungsklausel Gebrauch machen und möglicherweise innerhalb dieser Länder weitere unterschiedliche Regelungen treffen. Die Folge wäre schon für sich allein eine bundesweite Zersplitterung des Nachlasswesens. Dieser Zustand wäre aber auch in einem zusammenwachsenden Europa einmalig und dürfte der Rechtsangleichung innerhalb der europäischen Union wenig dienlich sein.

Die Stellungnahme lesen Sie hier.

RI - 30.04.2010

Selbstverwaltung der Justiz

Die von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates geforderte Einführung eines ”Systems der Selbstverwaltung der Justiz in Form von Justizverwaltungsräten“ ist laut Bundesregierung nur durch entsprechende Änderungen des Grundgesetzes möglich. Dies geht aus ihrer Antwort (17/1097) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Allerdings bedürfe es hierzu auch der Zustimmung der Länder, die im Hinblick auf die überwiegend ablehnende Haltung gegenwärtig nicht erkennbar sei, betont die Regierung. (hib)

RI - 30.04.2010

Übertragung der Nachlasssachen auf Notare

Notare können nach Überzeugung des Bundesrates Aufgaben im gesamten Nachlasswesen als Teil der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit wahrnehmen. So könnten die Gerichte entlastet werden, schreibt die Länderkammer in einem Gesetzentwurf (17/1469). Mit den Notaren stünden ”äußerst qualifizierte Personen“ zur Verfügung, die häufig und professionell mit Nachlasssachen befasst sind. Auch für den Bürger sei der Notar Ansprechpartner in Erbschaftsangelegenheiten, etwa bei der Beurkundung eines notariellen Testaments. Damit ließen sich die Aufgaben, die bislang die Nachlassgerichte wahrgenommen hätten – wie etwa die Verwahrung des Testaments, die Eröffnung des ”letzten Willens“ oder die Erteilung des Erbscheins – verbinden.
Für die Bürgerinnen und Bürger werde der Notar zur zentralen Stelle für alle Fragen und Probleme, die sich mit rechtlichen Fragen zu Testament, Nachlass und Erbe ergeben könnten. Die Länderkammer macht allerdings deutlich, dass eine Übertragung derartiger Aufgaben an die Grenzen des geltenden Verfassungsrechts stoße. Deshalb bedürfe es einer Änderung des Grundgesetzes, die klarstelle, dass Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare übertragen werden können (17/1468). Der Bundesrat hatte den selben Vorstoß schon einmal unternommen (16/9022, 16/9023), scheiterte jedoch.
Die Bundesregierung begrüßt das Vorhaben. Die Übertragung der Aufgaben der Nachlassgerichte erster Instanz auf die Notare durch die Länder sei auch Ziel des Koalitionsvertrags. Zu den Regelungen im Detail wird die Regierung gegebenenfalls im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens weitergehend Stellung nehmen. (hib)

RI - 28.04.2010

Gesetz zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens

Der Bundesrat hat am 05.03.2010 die erneute Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag beschlossen. Mit dem Entwurf sollen die Voraussetzungen für die Übertragung für eine Neuordnung des Gerichtsvollzieherwesens zur Effektivierung der Zwangsvollstreckung geschaffen werden. Der Entwurf sieht die Übertragung der Aufgaben der Gerichtsvollzieher auf Beliehene zur Ausübung auf eigene Rechnung unter staatliche Aufsicht in Anlehnung an Notare vor.
Den (ursprünglichen) Gesetzenwurf lesen Sie hier;
die Grundgesetzänderung hier.

RI - 05.03.2010

Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe

Der Bundesrat hat am 05.03.2010 die erneute Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag beschlossen. Begrenzung von Leistungen der Prozesskostenhilfe durch Korrektur der Voraussetzungen für die Bewilligung, angemessene Erhöhung der Eigenbeteiligung vor.
Den (ursprünglichen) Gesetzenwurf lesen Sie hier.

RI - 12.02.2010

EUR hat Grünbuch für einen europäischen Rechtspfleger vorgelegt

Die Generalversammlung der Europäischen Union der Rechtspfleger (EUR) hat sich auf ihrer Tagung vom 04. bis 07.09.2008 in München für die Erstellung eines Grünbuchs für einen einheitlichen europäischen Rechtspfleger ausgesprochen. Das Grünbuch wurde inzwischen erstellt und der EU-Kommission am 02.12.2008 übergeben.
Das Grünbuch lesen Sie hier.

RI - 03.12.2008