Aktuelle Meldungen

Reform des Insolvenzrechts - 2. Stufe

Durch den „Gesetzentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen“ erhalten insolvente Existenzgründer und Verbraucher schneller als bisher eine zweite Chance, wenn sie einen Teil ihrer Schulden begleichen.
Die Beschleunigung ist auch im Interesse der Gläubiger, weil die Schuldner einen gezielten Anreiz erhalten, möglichst viel zu bezahlen. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Regelungen zur Verkürzung und Umgestaltung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte, zur Umgestaltung des Einigungsversuchs im Verbraucherinsolvenzverfahren, zur insolvenzrechtlichen Stellung von Mitgliedern von Wohnungsgenossenschaften sowie zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen. Mher hier.
Den Referentenentwurf finden Sie hier.
In diesem Zusammenhang soll auch die Zuständigkeit für das Verbraucherinsolvenzverfahren auf den Rechtspfleger übertragen werden.
Der VdR und der Bund Deutscher Rechtspfleger (BDR) unterstützen diese Vollübertragung auf den Rechtspfleger. In einer gemeinsamen bundesweiten Unterschriftenaktion von BDR und VdR soll der Vollübertragung des Verbraucherinsolvenzverfahrens auf den Rechtpfleger noch mehr Nachdruck verliehen werden. Diese Forderung hatte der VdR bereits in seinem Göttinger Programm festgeschrieben. Die Unterschriftenaktion richtet sich nicht ausschließlich an Rechtspfleger, sondern an alle, die eine solche Maßnahme unterstützen wollen.
Mehr hierzu finden Sie hier und den Unterschriftsbogen hier.


RI - 27.04.2012

Übertragung der Nachlasssachen auf Notare

Am 22.03.2012 hat der Bundestag in erster Beratung die Gesetzentwürfe des Bundesrates zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Nachlasssachen) beraten unsd an die Ausschüsse überwiesen  (17/1469 und 17/1468).
Da es für das Vorhaben offensichtlich keine verfassungsändernde Mehrheit gibt, zeichnet sich laut der Debatte im Bundestag wohl folgende Kompromisslinie ab:
Den Notaren sollen folgende ausschließliche Zuständigkeiten übertragen werden:
die Verwahrung der Verfügungen von Todes wegen,
die  Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
das gesamte Erbscheinsantragsverfahren, also die Aufnahme von Erbscheinsanträgen und eidesstattlichen Versicherungen.

Die Bundestagsdebatte lesen Sie hier.

Damit nähert sich das Vorhaben den Forderungen des Verbands der Rechtspfleger.

RI - 22.03.2012

Besoldung

Der Verband der Rechtspfleger stellt einen Musterentwurf für einen Widerspruch gegen die Bemessung der Besoldung zu Ihrer Verfügung. Hierzu teilt der Vorstand mit:

"Wie Sie verschiedentlichen Mitteilungen entnommen haben, darf die Tarifnorm des § 27 BAT über den zeitabhängigen Stufenaufstieg in Wesentlichen Teilen nicht mehr angewendet werden, weil sie lebensjüngere Beschäftigte wegen ihres Alters diskriminiert und damit gegen vorrangig anzuwendendes europäisches Recht verstößt (EuGH, Urt. v. 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10, NZA 2011, 1100). In der Folge hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass betroffenen Beschäftigten eine Vergütung aus der höchsten Lebensaltersstufe gezahlt und die Differenz, soweit nicht verjährt, nachgezahlt werden muss (BAG, Urt. v. 10.11.2011, 6 AZR 481/98, ZTR 2012, 38).

Der Verband der Rechtspfleger ist der Auffassung, dass diese Rechtsprechung auf die Besoldung der niedersächsischen Landesbeamtinnen und -beamten übertragbar ist, weil § 28 I BBesG (Länderfassung) der nicht mehr anzuwendenden Tarifnorm entspricht. Die Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Widerspruchsbegründung. In der Folge haben nach unserer Auffassung Beamtinnen und Beamte, die am 01.01.2008 die höchste Dienstaltersstufe noch nicht erreicht hatten, einen Anspruch auf Neubemessung der Besoldung nach der höchsten Dienstaltersstufe und Nachzahlung der Differenz.

Beispiel: Justizoberinspektorin, seit 01.01.2008 in der Dienstaltersstufe 5:

Anspruch für 2008:

Dienstaltersstufe 5:                                           2649,40 €

Dienstaltersstufe 11:                                         3206,26 €

Differenz pro Monat (brutto):                             556,86 €

Der Verband der Rechtspfleger beabsichtigt, in geeigneten Fällen Musterklagen durchzuführen und wird Sie entsprechend über den weiteren Verfahren informieren. Einen Musterwiderspruch finden Sie hier.

RI - 05.03.2012

Insolvenzrechtsreform

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 07.12.2011 ist im BGBl. I S. 2582 verkündet.

Das Gesetz lesen Sie hier.

RI - 15.12.2011

Neuregelung des Beamtenversorgungsrecht

Das Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts sowie zur Regelung dienstrechtlicher Vorschriften vom 17.11.2011 ist im GVBl. S. 422 verkündet worden.

Wichtiger Bestandteil ist die stufenweise Anhebung der Altersgrenze auf das 67. Lebensjahr. Mit dieser Anhebung des Pensionsalters soll eine Annäherung an die Bedingungen für Rentenversicherte geschaffen werden.

Im Rahmen der Verbandsanhörung hatte sich der VdR kritisch geäußert. Leider sind die Bedenken des VdR nicht aufgegriffen worden. Die Stellungnahme des VdR lesen Sie hier.

RI - 23.11.2011

Evaluation neues Beurteilungssystem

Der VdR rügt in seiner Stellungnahme, dass mit dem neuen Beurteilungssystem das Ziel, ein aussagefähiges, möglichst objektives und vergleichbares Bild der Leistungen der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zu erstellen, nicht erreicht wurde.

Die Stellungnahme des VdR lesen Sie hier.

RI - 18.01.2011

Gesetz zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens

Der Bundesrat hat am 05.03.2010 die erneute Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag beschlossen. Mit dem Entwurf sollen die Voraussetzungen für die Übertragung für eine Neuordnung des Gerichtsvollzieherwesens zur Effektivierung der Zwangsvollstreckung geschaffen werden. Der Entwurf sieht die Übertragung der Aufgaben der Gerichtsvollzieher auf Beliehene zur Ausübung auf eigene Rechnung unter staatliche Aufsicht in Anlehnung an Notare vor.
Den (ursprünglichen) Gesetzenwurf lesen Sie hier;
die Grundgesetzänderung hier.

RI - 05.03.2010