Aktuelle Meldungen
Insolvenzrechtsreform
Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 07.12.2011 ist im BGBl. I S. 2582 verkündet.
Das Gesetz lesen Sie hier.
RI - 15.12.2011
Neuregelung des Beamtenversorgungsrecht
Das Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts sowie zur Regelung dienstrechtlicher Vorschriften vom 17.11.2011 ist im GVBl. S. 422 verkündet worden.
Wichtiger Bestandteil ist die stufenweise Anhebung der Altersgrenze auf das 67. Lebensjahr. Mit dieser Anhebung des Pensionsalters soll eine Annäherung an die Bedingungen für Rentenversicherte geschaffen werden.
Im Rahmen der Verbandsanhörung hatte sich der VdR kritisch geäußert. Leider sind die Bedenken des VdR nicht aufgegriffen worden. Die Stellungnahme des VdR lesen Sie hier.
RI - 23.11.2011
Evaluation neues Beurteilungssystem
Der VdR rügt in seiner Stellungnahme, dass mit dem neuen Beurteilungssystem das Ziel, ein aussagefähiges, möglichst objektives und vergleichbares Bild der Leistungen der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zu erstellen, nicht erreicht wurde.
Die Stellungnahme des VdR lesen Sie hier.
RI - 18.01.2011
VdR gegen Übertragung der Nachlasssachen auf Notare
In einer an alle maßgeblichen politischen Stellen gerichteten Stellungnahme hat sich der Verband der Rechtspfleger gegen eine Übertragung der Nachlasssachen und gegen eine Öffnungsklausel ausgesprochen. Die seit über 100 Jahren bewährte Wahrnehmung dieser Aufgabe durch unabhängige Gerichte dürfe nicht leichtfertig aufgegeben werden. Einzelne Bundesländer sollten sich auch nicht in eine unnötige Konkurrenz zu anderen Bundesländern begeben. Eine Auslagerung bestimmter Aufgaben würde nur vordergründig die Justizhaushalte der Länder entlasten; alle kostenrelevanten Aufgaben müssten bei den Gerichten verbleiben. Der VdR ist der Auffassung, dass Gründe für eine derart einschneidende Änderung der bisherigen Zuständigkeit verfassungsrechtlich geboten und so gravierend sein müssten, dass etwaige Mängel oder Unzulänglichkeiten nicht mehr behebbar oder nicht innerhalb des bisherigen Rechtssystems umsetzbar wären. Eine Fülle von Regelungen würde den Ländern überlassen werden. Bekanntermaßen würden nur einige Länder von der Öffnungsklausel Gebrauch machen und möglicherweise innerhalb dieser Länder weitere unterschiedliche Regelungen treffen. Die Folge wäre schon für sich allein eine bundesweite Zersplitterung des Nachlasswesens. Dieser Zustand wäre aber auch in einem zusammenwachsenden Europa einmalig und dürfte der Rechtsangleichung innerhalb der europäischen Union wenig dienlich sein.
Die Stellungnahme lesen Sie hier.
RI - 30.04.2010
Übertragung der Nachlasssachen auf Notare
Notare können nach Überzeugung des Bundesrates Aufgaben im gesamten Nachlasswesen als Teil der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit wahrnehmen. So könnten die Gerichte entlastet werden, schreibt die Länderkammer in einem Gesetzentwurf (17/1469). Mit den Notaren stünden ”äußerst qualifizierte Personen“ zur Verfügung, die häufig und professionell mit Nachlasssachen befasst sind. Auch für den Bürger sei der Notar Ansprechpartner in Erbschaftsangelegenheiten, etwa bei der Beurkundung eines notariellen Testaments. Damit ließen sich die Aufgaben, die bislang die Nachlassgerichte wahrgenommen hätten – wie etwa die Verwahrung des Testaments, die Eröffnung des ”letzten Willens“ oder die Erteilung des Erbscheins – verbinden.
Für die Bürgerinnen und Bürger werde der Notar zur zentralen Stelle für alle Fragen und Probleme, die sich mit rechtlichen Fragen zu Testament, Nachlass und Erbe ergeben könnten. Die Länderkammer macht allerdings deutlich, dass eine Übertragung derartiger Aufgaben an die Grenzen des geltenden Verfassungsrechts stoße. Deshalb bedürfe es einer Änderung des Grundgesetzes, die klarstelle, dass Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare übertragen werden können (17/1468). Der Bundesrat hatte den selben Vorstoß schon einmal unternommen (16/9022, 16/9023), scheiterte jedoch.
Die Bundesregierung begrüßt das Vorhaben. Die Übertragung der Aufgaben der Nachlassgerichte erster Instanz auf die Notare durch die Länder sei auch Ziel des Koalitionsvertrags. Zu den Regelungen im Detail wird die Regierung gegebenenfalls im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens weitergehend Stellung nehmen. (hib)
RI - 28.04.2010
Gesetz zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens
Der Bundesrat hat am 05.03.2010 die erneute Einbringung des
Gesetzentwurfs in den Bundestag beschlossen. Mit dem Entwurf sollen die
Voraussetzungen für die Übertragung für eine Neuordnung des
Gerichtsvollzieherwesens zur Effektivierung der Zwangsvollstreckung
geschaffen werden. Der Entwurf sieht die Übertragung der Aufgaben der
Gerichtsvollzieher auf Beliehene zur Ausübung auf eigene Rechnung unter
staatliche Aufsicht in Anlehnung an Notare vor.
Den (ursprünglichen) Gesetzenwurf lesen Sie hier;
die Grundgesetzänderung hier.
RI - 05.03.2010