Diensthaftpflicht-Versicherung
Neben der zielstrebigen und hoffentlich erfolgreichen Arbeit des Verbandes der Rechtspfleger im Bereich der Berufs- und Gewerkschaftspolitik ist es auch das Ziel unseres Verbandes, seine Mitglieder durch Abschluß von Gruppenversicherungen für unterschiedliche Belange zu schützen.
So sichert der Verband der Rechtspfleger seine Mitglieder gegen Diensthaftpflichtansprüche über eine umfangreiche
ab. Diese Versicherung ist zum 01.07.1991 wirksam und für alle neuen Mitglieder ab Beginn ihres Beitrittes gültig. Träger der Versicherungs-Serviceleistung ist DBV Deutsche Versicherungs AG.
Die vereinbarten Versicherungsleistungen sind in einem Versicherungsausweis (siehe unten) kurz dargelegt. Diesen bitten wir sorgfältig aufzubewahren. In einem Schadenfall ist Ihr Anspruch unverzüglich bei unserer Geschäftsstelle geltend zu machen, damit die Leistungen sofort erbracht werden können.
Der Versicherungsschutz ist durch die regelmäßige und richtige Zahlung Ihres Mitgliedsbeitrages an den Verband der Rechtspfleger gewährleistet. - Auch diese Leistung wird allen Mitgliedern bestätigen, daß die Zugehörigkeit zum Verband der Rechtspfleger für alle Vorteile bietet.
Den Versicherungs-Ausweise für Mitglieder lesen Sie hier.