Das Präsidium
Das Präsidium - das zweithöchste Organ des Verbandes - setzt sich
zusammen aus den Mitgliedern des Vorstands, den Vorsitzenden der
Bezirksvereine und Abteilungen, sowie Beisitzer mit beratender Stimme
und den Ehrenvorsitzenden.
Zu den Aufgaben des Präsidiums gehören u. a. die Umsetzung der
Beschlüsse des Rechtspflegertages, die Beschlussfassung über Haushalt
und Beiträge zwischen den Rechtspflegertagen und die Bestimmung der
Aufgaben und Ziele des Verbandes, soweit die Entscheidung nicht bis zur
nächsten Tagung des Rechtspflegertages anstehen kann.